Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 03.05.2017 - VII-Verg 17/16, VII-Verg 18/16, Verg 17/16, Verg 18/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,16619
OLG Düsseldorf, 03.05.2017 - VII-Verg 17/16, VII-Verg 18/16, Verg 17/16, Verg 18/16 (https://dejure.org/2017,16619)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03.05.2017 - VII-Verg 17/16, VII-Verg 18/16, Verg 17/16, Verg 18/16 (https://dejure.org/2017,16619)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03. Mai 2017 - VII-Verg 17/16, VII-Verg 18/16, Verg 17/16, Verg 18/16 (https://dejure.org/2017,16619)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verkehrsverbund

  • rechtsportal.de

    VO (EG) Nr. 1370/2007 Art. 5 Abs. 2
    Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH betreffend die Zulässigkeit der Direktvergabe von öffentlichen Personennahverkehrsdienstleistungen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    ÖPNV wird nicht als Konzession vergeben: Öffentlicher Auftrag?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • juve.de (Kurzinformation)

    EuGH-Vorlage zu Direktvergaben, Omnibusbetriebe

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Direktvergaben im ÖPNV - EuGH muss entscheiden

Besprechungen u.ä. (2)

  • bbgundpartner.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    EuGH-Vorlage zur Auslegung des Art. 5 Abs. 2 VO 1370/2007

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    ÖPNV wird nicht als Konzession vergeben: Öffentlicher Auftrag? (VPR 2018, 42)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2017, 756
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Düsseldorf, 12.10.2016 - U (Kart) 2/16

    Wirksamkeit der Änderung von Satzungsbestimmungen eines vertikalen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.05.2017 - Verg 17/16
    Die vorgenannte Regelung ist nach dem rechtskräftigen Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 12.10.2016 (VI-U (Kart) 2/16 [ECLI:DE:OLGD:2016: 1012.VI.U. KART2.16.00], Ziff. II.B, juris Rn. 116 ff.) derzeit schwebend unwirksam, weil die Klägerin den angegriffenen Satzungsbestimmungen in rechtswidriger Weise nicht zugestimmt hat und ihre Zustimmung noch erteilen kann.

    18 Überwiegend wird in der Rechtsprechung hingegen die Auffassung vertreten, Art. 5 Abs. 2 der VO (EG) finde auf alle Direktvergaben von öffentlichen Personenverkehrsdiensten auf Schiene und Straße Anwendung (OLG Düsseldorf, Beschluss v. 02.03.2011, VII-Verg 48/10 [ECLI:DE:OLGD:2011:0302.VII.VERG48.10.00] juris Rn. 62; Urteil v. 12.10.2016, VI-U (Kart) 2/16, juris Rn. 63 ff.; OLG Rostock, Beschluss v. 04.07.2012, 17 Verg 3/12, juris Rn. 50 ff.; OLG München, Beschluss v. 31.03.2016, Verg 14/15 [ECLI:DE:OLGMUEN:2016:0331.VERG14.15.0A], juris Rn. 147 ff.; Beschluss v. 22.06.2011, Verg 6/11, juris Rn. 48; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil v. 17.03.2017, 3 U 54/16, S. 28 ff., Anlage Bf 12 bzw. Bf 11 zu den Schriftsätzen des Antragsgegners v. 07.04.2017).

    Nach Auffassung des Senats stellt Art. 5 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 eine den allgemeinen Regeln vorrangige Spezialregelung (vgl. EuGH, Urteil v. 27.10.2016, C-292/15 [ECLI: EU:C:2016:817], juris Rn. 45) für Inhouse-Vergaben dar, die von vornherein nicht dem Vergaberechtsregime der Richtlinien 2004/17/EG und 2004/18/EG unterfallen, so dass die abdrängende Zuweisung in Art. 5 Abs. 1 Satz 1 VO (EG) Nr. 1370/2007 insoweit leer läuft (so auch OLG Düsseldorf, Urteil v. 12.10.2016, VI-U (Kart) 2/16, juris Rn. 63 ff.).

    Der 1. Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf, der über die Klage gegen den den Gesellschaftsvertrag der Beigeladenen ändernden Gesellschafterbeschluss zu entscheiden hatte, ist der Auffassung, eine Inhouse-Vergabe (Direktvergabe) an einen gemischt-öffentlichen Betreiber in Form von Einzelvergaben sei mit Art. 5 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 vereinbar, wenn eine gemeinsame Kontrolle vorliegt, wenn in Bezug auf den konkret zu vergebenden öffentlichen Dienstleistungsauftrag eine alleinige Kontrolle gegeben ist und wenn der gemischt-öffentliche Betreiber nicht außerhalb der Zuständigkeitsbereiche aller beteiligten Aufgabenträger tätig wird (OLG Düsseldorf, Urteil v. 12.10.2016, VI-U (Kart) 2/16, 2. Leitsatz und juris Rn. 66 ff.).

  • OLG Frankfurt, 30.01.2014 - 11 Verg 15/13

    Vergaberecht: Dringlichkeit einer Interimsvergabe im Bereich des öffentlichen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.05.2017 - Verg 17/16
    Nicht versperrt sei der Rückgriff auf die allgemeinen vergaberechtlichen Grundsätze zur Inhouse-Vergabe (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss v. 30.01.2014, 11 Verg 15/13 [ECLI:DE:OLGHE:2014:0130.11VERG15.13.0A], juris Rn. 42, 44).
  • EuGH, 27.10.2016 - C-292/15

    Hörmann Reisen - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.05.2017 - Verg 17/16
    Nach Auffassung des Senats stellt Art. 5 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 eine den allgemeinen Regeln vorrangige Spezialregelung (vgl. EuGH, Urteil v. 27.10.2016, C-292/15 [ECLI: EU:C:2016:817], juris Rn. 45) für Inhouse-Vergaben dar, die von vornherein nicht dem Vergaberechtsregime der Richtlinien 2004/17/EG und 2004/18/EG unterfallen, so dass die abdrängende Zuweisung in Art. 5 Abs. 1 Satz 1 VO (EG) Nr. 1370/2007 insoweit leer läuft (so auch OLG Düsseldorf, Urteil v. 12.10.2016, VI-U (Kart) 2/16, juris Rn. 63 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 02.03.2011 - Verg 48/10

    Vergabe von Dienstleistungen des öffentlichen Personennahverkehrs im Wege der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.05.2017 - Verg 17/16
    18 Überwiegend wird in der Rechtsprechung hingegen die Auffassung vertreten, Art. 5 Abs. 2 der VO (EG) finde auf alle Direktvergaben von öffentlichen Personenverkehrsdiensten auf Schiene und Straße Anwendung (OLG Düsseldorf, Beschluss v. 02.03.2011, VII-Verg 48/10 [ECLI:DE:OLGD:2011:0302.VII.VERG48.10.00] juris Rn. 62; Urteil v. 12.10.2016, VI-U (Kart) 2/16, juris Rn. 63 ff.; OLG Rostock, Beschluss v. 04.07.2012, 17 Verg 3/12, juris Rn. 50 ff.; OLG München, Beschluss v. 31.03.2016, Verg 14/15 [ECLI:DE:OLGMUEN:2016:0331.VERG14.15.0A], juris Rn. 147 ff.; Beschluss v. 22.06.2011, Verg 6/11, juris Rn. 48; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil v. 17.03.2017, 3 U 54/16, S. 28 ff., Anlage Bf 12 bzw. Bf 11 zu den Schriftsätzen des Antragsgegners v. 07.04.2017).
  • OLG München, 31.03.2016 - Verg 14/15

    Ausgestaltung einer Direktvergabe von Buslinien an "Urenkelgesellschaft" als

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.05.2017 - Verg 17/16
    18 Überwiegend wird in der Rechtsprechung hingegen die Auffassung vertreten, Art. 5 Abs. 2 der VO (EG) finde auf alle Direktvergaben von öffentlichen Personenverkehrsdiensten auf Schiene und Straße Anwendung (OLG Düsseldorf, Beschluss v. 02.03.2011, VII-Verg 48/10 [ECLI:DE:OLGD:2011:0302.VII.VERG48.10.00] juris Rn. 62; Urteil v. 12.10.2016, VI-U (Kart) 2/16, juris Rn. 63 ff.; OLG Rostock, Beschluss v. 04.07.2012, 17 Verg 3/12, juris Rn. 50 ff.; OLG München, Beschluss v. 31.03.2016, Verg 14/15 [ECLI:DE:OLGMUEN:2016:0331.VERG14.15.0A], juris Rn. 147 ff.; Beschluss v. 22.06.2011, Verg 6/11, juris Rn. 48; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil v. 17.03.2017, 3 U 54/16, S. 28 ff., Anlage Bf 12 bzw. Bf 11 zu den Schriftsätzen des Antragsgegners v. 07.04.2017).
  • OLG München, 22.06.2011 - Verg 6/11

    Öffentlicher Dienstleistungsauftrag: Anforderungen an eine wirksame

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.05.2017 - Verg 17/16
    18 Überwiegend wird in der Rechtsprechung hingegen die Auffassung vertreten, Art. 5 Abs. 2 der VO (EG) finde auf alle Direktvergaben von öffentlichen Personenverkehrsdiensten auf Schiene und Straße Anwendung (OLG Düsseldorf, Beschluss v. 02.03.2011, VII-Verg 48/10 [ECLI:DE:OLGD:2011:0302.VII.VERG48.10.00] juris Rn. 62; Urteil v. 12.10.2016, VI-U (Kart) 2/16, juris Rn. 63 ff.; OLG Rostock, Beschluss v. 04.07.2012, 17 Verg 3/12, juris Rn. 50 ff.; OLG München, Beschluss v. 31.03.2016, Verg 14/15 [ECLI:DE:OLGMUEN:2016:0331.VERG14.15.0A], juris Rn. 147 ff.; Beschluss v. 22.06.2011, Verg 6/11, juris Rn. 48; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil v. 17.03.2017, 3 U 54/16, S. 28 ff., Anlage Bf 12 bzw. Bf 11 zu den Schriftsätzen des Antragsgegners v. 07.04.2017).
  • OLG Rostock, 04.07.2012 - 17 Verg 3/12

    Vergabenachprüfungsverfahren: Zuständigkeit der Vergabekammern bei

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.05.2017 - Verg 17/16
    18 Überwiegend wird in der Rechtsprechung hingegen die Auffassung vertreten, Art. 5 Abs. 2 der VO (EG) finde auf alle Direktvergaben von öffentlichen Personenverkehrsdiensten auf Schiene und Straße Anwendung (OLG Düsseldorf, Beschluss v. 02.03.2011, VII-Verg 48/10 [ECLI:DE:OLGD:2011:0302.VII.VERG48.10.00] juris Rn. 62; Urteil v. 12.10.2016, VI-U (Kart) 2/16, juris Rn. 63 ff.; OLG Rostock, Beschluss v. 04.07.2012, 17 Verg 3/12, juris Rn. 50 ff.; OLG München, Beschluss v. 31.03.2016, Verg 14/15 [ECLI:DE:OLGMUEN:2016:0331.VERG14.15.0A], juris Rn. 147 ff.; Beschluss v. 22.06.2011, Verg 6/11, juris Rn. 48; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil v. 17.03.2017, 3 U 54/16, S. 28 ff., Anlage Bf 12 bzw. Bf 11 zu den Schriftsätzen des Antragsgegners v. 07.04.2017).
  • OLG Düsseldorf, 03.05.2017 - Verg 51/16

    EuGH-Vorlage zu Direktvergaben

    Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden zur Auslegung der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 1191/69 und (EWG) Nr. 1107/70 des Rates (ABl. L 315 vom 03.12.2007, S. 1-13) - in der Sache teilweise übereinstimmend mit den Vorlagefragen in den beim Senat anhängigen Parallelverfahren VII-Verg 17/16 und 18/16 - die folgenden Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt, wobei die Fragen 2 bis 4 nur im Falle einer Bejahung der Frage 1 einer Antwort bedürfen:.
  • OLG Düsseldorf, 07.03.2018 - Verg 26/17

    Interner Betreiber ist nur Minderheitsgesellschafter: Direktvergabe zulässig?

    Dem Gerichtshof der Europäischen Union wird zur Auslegung der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 1191/69 und (EWG) Nr. 1107/70 des Rates (ABl. L 315 vom 03.12.2007, S. 1-13) im Anschluss an die Vorlagefragen in den beim Senat anhängigen Verfahren VII-Verg 17/16, 18/16 und VII-Verg 51/60 zusätzlich folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt:.

    Zum Teil sind die Fragen bereits Gegenstand der Vorlagen an den Gerichtshof der Europäischen Union in den Verfahren VII-Verg 51/16 und VII-Verg 17/16 und 18/16, über die bisher noch nicht entschieden worden ist.

    Folgende Fragen sind bereits Gegenstand der Vorlagen an den Gerichtshof der Europäischen Union in den Verfahren VII-Verg 51/16 und VII-Verg 17/16 und 18/16 und für den Ausgang des vorliegenden Verfahrens gleichermaßen relevant:.

    Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die Ausführungen des Senats in seinen Beschlüssen vom 03.05.2017, VII Verg 51/16 (dort juris Rn. 15 zu Vorlagefrage 1 Rn. 18 zu Vorlagefrage 4) und VII Verg 17/16 und 18/16 (dort juris Rn. 16 zu Vorlagefrage 1 und Rn. 22 zu Vorlagefrage 4) Bezug genommen.

  • OLG Düsseldorf, 03.05.2017 - Verg 18/16

    Personenverkehr wird nicht als Konzession vergeben: Öffentlicher Auftrag?

    Die Verfahren VII-Verg 17/16 und VII-Verg 18/16 werden ausgesetzt.

    Der Antragsgegner hält das gesamte Gebiet des Verkehrsverbunds für maßgeblich (vgl. die Beschwerdeschriften, so in der Sache VII-Verg 17/16 den Schriftsatz v. 17.05.2016, GA Bl. 122 ff., 127).

    Hinsichtlich der Stadtbusstädte ist entgegen der Auffassung des Antragsgegners das Erfordernis der Ausführung der öffentlichen Personenverkehrsdienste innerhalb des Zuständigkeitsgebiets der zuständigen örtlichen Behörde (Art. 5 Abs. 2 Satz 2 Buchst. b) 2. Halbsatz VO (EG) Nr. 1370/2007) nicht bereits dadurch erfüllt, dass die Stadtbusstädte dem Kreis F. bzw. dem S1-Kreis angehören (vgl. Schriftsatz v. 17.05.2016 im Verfahren VII-Verg 17/16, GA Bl. 127 ff.).

  • OLG Jena, 12.06.2019 - 2 Verg 1/18

    Sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer

    Im Hinblick auf die Frage des Zeitpunkts des Vorliegens der Voraussetzungen für eine Direktvergabe beantragte die Beschwerdeführerin zudem die Aussetzung des Verfahrens bis zum Vorliegen der Entscheidung des EuGH über die Vorlage des OLG Düsseldorf (VII- Verg 17/16; VII- Verg 18/16).
  • OLG Düsseldorf, 19.02.2020 - Verg 26/17

    Sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer

    Nach der Rechtsprechung des Senats kann eine Kontrolle auch dahin ausgeübt werden, dass die kontrollierte juristische Person angewiesen wird, anstelle des individuellen Tarifs den Gemeinschaftstarif anzuwenden, der unter Mitwirkung des öffentlichen Auftraggebers in der Verbandsversammlung des Verkehrsverbunds beschlossen wird (Senatsbeschluss vom 3. Mai 2017, verb. VII-Verg 17/16 und 18/16 - Rn. 20).
  • OLG Düsseldorf, 04.03.2020 - Verg 10/18
    Es genüge entgegen der Auffassung des Vergabesenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf in den Verfahren VII-Verg 17/16 und VII-Verg 18/16 auch nicht, dass der Antragsgegner die Kontrolle über die Beigeladene gemeinsam mit anderen Gesellschaftern ausübe.

    Die Auffassung des Vergabesenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf in den Verfahren VII-Verg 17/16 und VII-Verg 18/16, dass der interne Betreiber auch für weitere örtlich zuständige Behörden, die an ihm beteiligt sind, innerhalb deren Zuständigkeitsbereichs öffentliche Personenverkehrsdienste ausführen könne, gehe fehl.

    Entgegen der Auffassung des Vergabesenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf in den Verfahren VII-Verg 17/16 und VII-Verg 18/16 ergebe sich aus Art. 8 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 nichts anderes.

  • OLG Düsseldorf, 03.05.2017 - Verg 16/16

    Aussetzung des Verfahrens im Hinblick auf ein bei dem EuGH anhängiges

    Das Verfahren wird bis zur Vorabentscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union über die ihm vom Senat in den Beschwerdeverfahren VII-Verg 17/16, VII-Verg 18/16 und VII-Verg 51/16 vorgelegten Fragen entsprechend § 148 ZPO (in Verbindung mit § 73 Nr. 2 GWB, § 120 Abs. 2 GWB a.F.) ausgesetzt.
  • VK Rheinland, 29.07.2019 - VK 16/19

    Können Leistungen des ÖPNV direkt vergeben werden?

    Im Übrigen habe das OLG in seinen Vorlagebeschlüssen vom 3.05.2017, Verg 17/16 und 18/16 die Möglichkeit einer dienststellenähnliche Kontrolle über eine Aktiengesellschaft bejaht.

    Diese Rechtsprechung hatte der Vergabesenat in seinen Vorlagebeschlüssen vom 3.05.2017, Verg 17/16, Verg 18/16 sowie Verg 51/16 erneut bekräftigt.

  • VK Thüringen, 09.07.2018 - 250-4003-4018/2018-E-P-004-IK

    Kontrolle wie über eigene Dienststelle: Kein öffentlicher Dienstleistungsauftrag!

    Auch kann aus diesem Grunde die von der AST mit Blick auf die beiden beim EuGH gestellten Vorabentscheidungsersuchen des OLG Düsseldorf vom 03.05.2017 (Az.: VII-Verg 17/16 und VII- Verg 51/16) beantragte vorläufige Untersagung der beabsichtigten Direktvergabe durch die Vergabekammer nicht in Betracht kommen.
  • VK Westfalen, 19.06.2018 - VK 1-10/18

    Wann ist eine Direktvergabe durch eine "Gruppe von Behörden" möglich?

    Das OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.05.2017 Verg 17/16 und Verg 18/16 hat diese Frage dem EuGH vorgelegt.

    Bereits in der Entscheidung des OLG Düsseldorf, Beschluss vom 3.5.2017, Verg 17/16 und Verg 18/16 ist vom Vergabesenat die Auffassung vertreten worden, dass ein Auseinanderfallen der Aufgaben - in dem Fall waren es "Tarif" und "Durchführung des Verkehrs" - die Zuständigkeit des Antragsgegners zur Direktvergabe des öffentlichen Dienstleistungsauftrages entfallen lasse.

  • BayObLG, 29.07.2022 - Verg 13/21

    Sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer Durchführung eines

  • BayObLG, 29.07.2022 - Verg 13.21

    Zulässigkeit der Vergabe der Beschaffung der "LucaApp"

  • OLG Düsseldorf, 30.09.2020 - Verg 15/20

    Zulässigkeit der Beschwerde eines Bieters im Vergabenachprüfungsverfahren nach

  • VK Rheinland, 04.01.2019 - VK K 34/18

    Zweckverband ist keine Gruppe von Behörden!

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 08.07.2020 - Verg 17/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,23589
OLG Düsseldorf, 08.07.2020 - Verg 17/16 (https://dejure.org/2020,23589)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.07.2020 - Verg 17/16 (https://dejure.org/2020,23589)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. Juli 2020 - Verg 17/16 (https://dejure.org/2020,23589)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Bieter insolvent: Insolvenzverwalter muss Erfüllungsbereitschaft anzeigen! (VPR 2020, 192)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Bieter insolvent: Insolvenzverwalter muss Erfüllungsbereitschaft anzeigen! (IBR 2020, 539)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (19)

  • OLG Düsseldorf, 02.03.2011 - Verg 48/10

    Vergabe von Dienstleistungen des öffentlichen Personennahverkehrs im Wege der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.07.2020 - Verg 17/16
    Dem Gesetzgeber stand, wie den Gesetzesmaterialien entnommen werden kann (vgl. BT-Drs. 17/8233, S. 23), bei Schaffung des am 1. Januar 2013 in Kraft getretenen § 8a Abs. 7 Satz 1 PBefG die seinerzeitige Rechtsprechung des Senats vor Augen, der sich in Fällen der Direktvergabe nach Art. 5 Abs. 2 der Verordnung (EG) 1370/2007 im Hinblick auf Art. 5 Abs. 7 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 mittels einer analogen Anwendung von § 102 GWB a.F. als Vergabenachprüfungsinstanz für zuständig erklärt hatte (Senatsbeschluss vom 2. März 2011, VII-Verg 48/10 - juris, Rn. 38 ff.; dem Senat folgend OLG München, Beschluss vom 22. Juni 2011, VII-Verg 6/11 - juris, Rn. 55; vgl. auch Fehling, in: Heinze/Fehling/Fiedler, Personenbeförderungsgesetz, 2. Auflage, § 8a Rn. 81).

    In dem in den Gesetzesmaterialien (BT-Drs. 17/8233, S. 23) zitierten Beschluss ging der Senat - wie später auch weitere Vergabesenate (vgl. z.B. OLG München, Beschluss vom 31. März 2016, Verg 14/15 - juris, Rn. 149) - noch davon aus, dass die Inhouse-Vergabe von Dienstleistungsaufträgen im Sinne der Vergaberichtlinien, die seinerzeit noch nicht kodifiziert war, dem Art. 5 Abs. 2 der Verordnung (EG) 1370/2007 unterfällt (vgl. Senatsbeschluss vom 2. März 2011, VII-Verg 48/10 - juris, Rn. 62).

    Bei der Entscheidung über den Wert für das Beschwerdeverfahren gemäß § 50 Abs. 2 GKG ist der geschätzte Gesamtauftragswert bezogen auf einen Vierjahreszeitraum zugrunde zu legen (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Februar 2011, X ZB 4/10, Rn. 80; Senatsbeschlüsse vom 19. Dezember 2019, VII-Verg 16/16, und vom 2. März 2011, VII-Verg 48/10; OLG Rostock, Beschluss vom 25. September 2013, 17 Verg 3/13).

  • OLG Düsseldorf, 30.05.2016 - Verg 16/16

    Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der sofortigen Beschwerde im

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.07.2020 - Verg 17/16
    Der Zeitpunkt der Bekanntgabe der Vorinformation ist maßgeblich, weil die Vorinformation gemäß Art. 7 Abs. 2 der Verordnung (EG) 1370/2207 konstitutiv für das folgende Vergabeverfahren ist und der Nachprüfung unterliegt (Senatsbeschluss vom 19. Dezember 2019, VII-Verg 16/16).

    Wegen der weiteren Einzelheiten der Begründung wird auf die Senatsbeschlüsse vom 4. März 2020 (VII-Verg 11/18), vom 19. Februar 2020 (VII-Verg 26/17) und vom 18. Dezember 2019 (VII-Verg 16/16) mit nahezu gleichgelagerten Fallgestaltungen und rechtlichen Problemstellungen verwiesen.

    Bei der Entscheidung über den Wert für das Beschwerdeverfahren gemäß § 50 Abs. 2 GKG ist der geschätzte Gesamtauftragswert bezogen auf einen Vierjahreszeitraum zugrunde zu legen (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Februar 2011, X ZB 4/10, Rn. 80; Senatsbeschlüsse vom 19. Dezember 2019, VII-Verg 16/16, und vom 2. März 2011, VII-Verg 48/10; OLG Rostock, Beschluss vom 25. September 2013, 17 Verg 3/13).

  • EuGH, 21.03.2019 - C-266/17

    Verkehrsbetrieb Hüttebräucker und BVR Busverkehr Rheinland - Vorlage zur

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.07.2020 - Verg 17/16
    Mit Urteil vom 21. März 2019 (verb. Rs. C-266/17 und C-267/17) hat der Gerichtshof entschieden, dass Art. 5 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 auf die Direktvergabe von Verträgen über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Bussen, die nicht die Form von Dienstleistungskonzessionen im Sinne der Richtlinie 2004/17/EG und der Richtlinie 2004/18/EG annehmen, nicht anwendbar ist.

    Sollte daher durch die Urteile des Europäischen Gerichtshofs vom 21.03.2019 - C-266/17 und C-267/17 - und vom 8. Mai 2019 - C-253/18 -, wonach Art. 5 Abs. 2 der Verordnung (EG) 1370/2007 auf die heute in § 108 GWB geregelten Inhouse-Vergaben nicht anwendbar ist, eine Lücke in diesem gewollten rein vergaberechtlichen Rechtsschutzsystem entstanden sein, ist diese zur Vermeidung einer Rechtswegspaltung durch eine entsprechende Anwendung des § 8a Abs. 7 Satz 1 PBefG zu schließen.

  • VK Rheinland, 29.04.2016 - VK VOL 30/15
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.07.2020 - Verg 17/16
    Auf die sofortige Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss der Vergabekammer Rheinland (Spruchkörper Köln) vom 29. April 2016 (VK VOL 30/15) im Tenor zu 1) bis 3) aufgehoben und der Nachprüfungsantrag vom 3. November 2015 zurückgewiesen.

    Mit Beschluss vom 29. April 2016 (VK VOL 30/15) hat die Vergabekammer dem Antragsgegner sodann untersagt, in dem Vergabeverfahren der Beigeladenen den Zuschlag zu erteilen, und ihm zugleich aufgegeben, den Auftrag nur nach vorheriger Durchführung eines Vergabeverfahrens nach den Vorschriften des Vierten Teils des GWB zu vergeben, wenn er an dem Beschaffungsvorhaben festhalten sollte.

  • BGH, 08.02.2011 - X ZB 4/10

    S-Bahn-Verkehr Rhein/Ruhr

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.07.2020 - Verg 17/16
    Bei der Entscheidung über den Wert für das Beschwerdeverfahren gemäß § 50 Abs. 2 GKG ist der geschätzte Gesamtauftragswert bezogen auf einen Vierjahreszeitraum zugrunde zu legen (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Februar 2011, X ZB 4/10, Rn. 80; Senatsbeschlüsse vom 19. Dezember 2019, VII-Verg 16/16, und vom 2. März 2011, VII-Verg 48/10; OLG Rostock, Beschluss vom 25. September 2013, 17 Verg 3/13).
  • OLG Düsseldorf, 29.06.2017 - Verg 7/17

    Umfang des Akteneinsichtsrechts des Antragstellers im

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.07.2020 - Verg 17/16
    Das Akteneinsichtsrecht gemäß § 165 Abs. 1 GWB besteht nur in dem Umfang, wie es zur Durchsetzung der subjektiven Rechte des betreffenden Verfahrensbeteiligten erforderlich ist (Senatsbeschluss vom 29. Juni 2017, VII-Verg 7/17 - juris, Rn. 38; Behrens in Müller-Wrede, GWB Vergaberecht Kommentar, 2016, § 165 Rn. 19).
  • OLG München, 31.03.2016 - Verg 14/15

    Ausgestaltung einer Direktvergabe von Buslinien an "Urenkelgesellschaft" als

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.07.2020 - Verg 17/16
    In dem in den Gesetzesmaterialien (BT-Drs. 17/8233, S. 23) zitierten Beschluss ging der Senat - wie später auch weitere Vergabesenate (vgl. z.B. OLG München, Beschluss vom 31. März 2016, Verg 14/15 - juris, Rn. 149) - noch davon aus, dass die Inhouse-Vergabe von Dienstleistungsaufträgen im Sinne der Vergaberichtlinien, die seinerzeit noch nicht kodifiziert war, dem Art. 5 Abs. 2 der Verordnung (EG) 1370/2007 unterfällt (vgl. Senatsbeschluss vom 2. März 2011, VII-Verg 48/10 - juris, Rn. 62).
  • OLG Düsseldorf, 19.02.2020 - Verg 26/17

    Sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.07.2020 - Verg 17/16
    Wegen der weiteren Einzelheiten der Begründung wird auf die Senatsbeschlüsse vom 4. März 2020 (VII-Verg 11/18), vom 19. Februar 2020 (VII-Verg 26/17) und vom 18. Dezember 2019 (VII-Verg 16/16) mit nahezu gleichgelagerten Fallgestaltungen und rechtlichen Problemstellungen verwiesen.
  • OLG Rostock, 25.09.2013 - 17 Verg 3/13

    Vor Zuschlagserteilung Änderungen vereinbart: de-facto-Vergabe?

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.07.2020 - Verg 17/16
    Bei der Entscheidung über den Wert für das Beschwerdeverfahren gemäß § 50 Abs. 2 GKG ist der geschätzte Gesamtauftragswert bezogen auf einen Vierjahreszeitraum zugrunde zu legen (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Februar 2011, X ZB 4/10, Rn. 80; Senatsbeschlüsse vom 19. Dezember 2019, VII-Verg 16/16, und vom 2. März 2011, VII-Verg 48/10; OLG Rostock, Beschluss vom 25. September 2013, 17 Verg 3/13).
  • EuGH, 08.05.2019 - C-253/18

    Rhenus Veniro - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verkehr - Öffentliche

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.07.2020 - Verg 17/16
    Sollte daher durch die Urteile des Europäischen Gerichtshofs vom 21.03.2019 - C-266/17 und C-267/17 - und vom 8. Mai 2019 - C-253/18 -, wonach Art. 5 Abs. 2 der Verordnung (EG) 1370/2007 auf die heute in § 108 GWB geregelten Inhouse-Vergaben nicht anwendbar ist, eine Lücke in diesem gewollten rein vergaberechtlichen Rechtsschutzsystem entstanden sein, ist diese zur Vermeidung einer Rechtswegspaltung durch eine entsprechende Anwendung des § 8a Abs. 7 Satz 1 PBefG zu schließen.
  • OLG Düsseldorf, 03.08.2011 - Verg 6/11

    Vertrag zur hausarztzentrierten Versorgung - ein öffentlicher Auftrag?

  • OLG Frankfurt, 30.01.2014 - 11 Verg 15/13

    Vergaberecht: Dringlichkeit einer Interimsvergabe im Bereich des öffentlichen

  • OLG Düsseldorf, 20.02.2007 - Verg 3/07

    Aufschiebende Wirkung einer Beschwerde nach § 118 GWB - Erfolgsaussichten der

  • OLG Celle, 18.02.2013 - 13 Verg 1/13

    Recht des Auftraggebers zur Ausschließung eines Angebots wegen Insolvenz des

  • OLG Koblenz, 25.05.2000 - 1 Verg 1/00

    Antragsbefugnis ohne Angebotsabgabe; Unverzüglichkeit der Rüge nach § 107 Abs. 3

  • OLG Koblenz, 23.05.2018 - Verg 2/18

    Vergabenachprüfungsverfahren: Erledigung durch Ablauf der Bindefrist für das

  • OLG Naumburg, 22.04.2010 - 1 Verg 11/09

    Vergabenachprüfungsverfahren: Verfahrensunterbrechung wegen Insolvenz der

  • BayObLG, 19.12.2000 - Verg 10/00

    Zulässigkeit des Nachprüfungsverfahrens im Vergabeverfahren

  • VK Rheinland, 29.04.2016 - VK VOL 34/15
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 19.03.2020 - Verg 17/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,16327
OLG Düsseldorf, 19.03.2020 - Verg 17/16 (https://dejure.org/2020,16327)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19.03.2020 - Verg 17/16 (https://dejure.org/2020,16327)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19. März 2020 - Verg 17/16 (https://dejure.org/2020,16327)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • OLG Düsseldorf, 03.05.2017 - Verg 51/16

    EuGH-Vorlage zu Direktvergaben

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.03.2020 - Verg 17/16
    Im Hinblick auf das beim Bundesgerichtshof anhängige Divergenzvorlageverfahren XIII ZB 120/19, das der Senat mit Vorlagebeschluss vom 03.07.2019 im parallelen Beschwerdeverfahren VII-Verg 51/16 eingeleitet hatte, hat der Senat mit am 27.11.2019 verkündeten Beschluss das vorliegende Verfahren erneut ausgesetzt.

    Es liegt auf der Hand, dass ein im November 2019 getroffener Divergenzvorlagebeschluss angesichts des bereits seit Juli 2019 beim Bundesgerichtshof anhängigen Divergenzvorlageverfahrens XIII ZB 120/19, das aus dem parallelen Beschwerdeverfahren VII-Verg 51/16 des Senats hervorgegangen ist, das Gegenteil einer effizienten, dem Beschleunigungsgrundsatz entsprechenden Verfahrensgestaltung gewesen wäre.

    Zudem sprach gegen eine weitere Vorlage, dass im November 2019 - in Unkenntnis der erlassenen höchstrichterlichen Entscheidung - nicht einmal mit letzter Sicherheit davon ausgegangen werden konnte, dass der Bundesgerichtshof die Divergenzvorlage im Beschwerdeverfahren VII-Verg 51/16 als zulässig ansehen würde.

  • BVerfG, 15.06.2015 - 1 BvR 1288/14

    Verletzung der Gewährleistung des gesetzlichen Richters durch Mitwirkung des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.03.2020 - Verg 17/16
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist eine Regelung wie die in § 71a Abs. 1 Satz 2 GWB vorgesehene dann, wenn in einer Zwischenentscheidung abschließend und mit Bindungswirkung für das weitere Verfahren befunden wird, zur Vermeidung einer Rechtsschutzlücke nach dem Grundsatz effektiven Rechtsschutzes i.V.m. Art. 103 Abs. 1 GG verfassungskonform dahin auszulegen, dass die Anhörungsrüge zulässig ist (BVerfG, Beschluss vom 15.06.2015 - 1 BvR 1288/14, zitiert nach juris, Tz. 8; Beschluss vom 23.10.2007 - 1 BvR 782/07, zitiert nach juris, Tz. 21 ff.).

    Er befindet auch nicht im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15.06.2015 - 1 BvR 1288/14, zitiert nach juris, Tz. 8) abschließend und für das weitere Verfahren bindend über eine wesentliche Rechtsfrage.

  • BGH, 24.02.2003 - X ZB 12/02

    Anforderungen das Verfahren im vergaberechtlichen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.03.2020 - Verg 17/16
    Auf die entsprechende Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu § 281 Abs. 1 Satz 1 ZPO bezieht sich auch der Bundesgerichtshof, der im Hinblick auf eine Divergenzvorlage nach § 124 Abs. 2 Satz 1 GWB a.F. wegen der damit einhergehenden Berührung der prozessualen Stellung der Verfahrensbeteiligten verlangt, dass den Verfahrensbeteiligten vor Beschluss der Divergenzvorlage dazu zuvor rechtliches Gehör gewährt wird (BGH, Beschluss vom 24.02.2003 - X ZB 12/02, zitiert nach juris, Tz. 7; vgl. auch BGH, Beschluss vom 20.03.2014 - X ZB 18/13, zitiert nach juris, Tz. 8: "Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs setzt eine zulässige Divergenzvorlage nach § 124 Abs. 2 GWB grundsätzlich die Durchführung einer mündlichen Verhandlung vor dem Vergabesenat voraus [...]").

    Ob, wofür sich manches anführen lässt, gegen die Statthaftigkeit sprechen könnte, dass der Bundesgerichtshof eine Divergenzvorlage nur dann für zulässig hält, wenn der Vergabesenat keine wesentlichen Verfahrensgrundsätze verletzt hat, zu denen auch derjenige der Gewähr rechtlichen Gehörs gehört (vgl. BGH, Beschluss vom 24.02.2003 - X ZB 12/02, zitiert nach juris, Tz. 5 ff.), kann hier dahinstehen (vgl. zu der entsprechenden Diskussion um nicht bindende Verweisungsbeschlüsse im Rahmen des § 321a ZPO Althammer, in: Stein/Jonas, ZPO, 23. Aufl., § 321a Rn. 17 u. 71).

  • BGH, 16.10.2012 - II ZB 6/09

    Rechtsbeschwerde in Kapitalanleger-Musterverfahren: Berechnung der Obergrenze des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.03.2020 - Verg 17/16
    Zwar kann es in Einzelfällen in Betracht kommen, eine unzulässige Gehörsrüge, mit der zum Beispiel Verstöße gegen andere Verfahrensgrundsätze als die Gewährleistung rechtlichen Gehörs geltend gemacht werden, als Gegenvorstellung zu behandeln (vgl. BGH, Beschluss vom 16.10.2012 - II ZB 6/09, zitiert nach juris, Tz. 7).
  • BGH, 16.09.2003 - X ZB 12/03

    Anfechtung von Beschwerdenentscheidungen der Vergabesenate; Beendigung des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.03.2020 - Verg 17/16
    Schon im Vorfeld sind die vom Vergabesenat zu beachtenden Verfahrensgrundsätze auch darauf ausgerichtet, überflüssige Vorlagen an den Bundesgerichtshof zu vermeiden (vgl. BGH, Beschluss vom 24.02.2003 - X ZB 12/03, zitiert nach juris, Tz. 7).
  • OLG Hamburg, 24.01.2011 - 3 Ws 8/11

    Auch in sog. Altfällen ist die nachträgliche Verlängerung der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.03.2020 - Verg 17/16
    Soweit einige Strafsenate zur Divergenzvorlage nach § 121 Abs. 2 GVG die Rechtsauffassung vertreten, dass eine Aussetzung im Hinblick auf ein beim Bundesgerichtshof bereits anhängiges anderes Divergenzvorlageverfahren nicht in Betracht kommt (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 24.01.2011 - 3 Ws 8/11, zitiert nach juris, Tz. 113), ist diese Ansicht zum einen nicht unumstritten und zum anderen auf die Divergenzvorlage nach § 124 Abs. 2 Satz 1 GWB a.F. nicht übertragbar, weil hier eine Auslegung der Vorschrift unter Berücksichtigung des vergaberechtlichen Beschleunigungsgrundsatzes anderes ergibt.
  • EuGH, 21.03.2019 - C-266/17

    Verkehrsbetrieb Hüttebräucker und BVR Busverkehr Rheinland - Vorlage zur

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.03.2020 - Verg 17/16
    Mit Urteil vom 21.03.2019 - C-266/17 und C-267/17 - hat der Europäische Gerichtshof hierüber befunden.
  • BGH, 20.03.2014 - X ZB 18/13

    Fahrbahnerneuerung - Vergabenachprüfungsverfahren: Zulässigkeit der Beschränkung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.03.2020 - Verg 17/16
    Auf die entsprechende Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu § 281 Abs. 1 Satz 1 ZPO bezieht sich auch der Bundesgerichtshof, der im Hinblick auf eine Divergenzvorlage nach § 124 Abs. 2 Satz 1 GWB a.F. wegen der damit einhergehenden Berührung der prozessualen Stellung der Verfahrensbeteiligten verlangt, dass den Verfahrensbeteiligten vor Beschluss der Divergenzvorlage dazu zuvor rechtliches Gehör gewährt wird (BGH, Beschluss vom 24.02.2003 - X ZB 12/02, zitiert nach juris, Tz. 7; vgl. auch BGH, Beschluss vom 20.03.2014 - X ZB 18/13, zitiert nach juris, Tz. 8: "Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs setzt eine zulässige Divergenzvorlage nach § 124 Abs. 2 GWB grundsätzlich die Durchführung einer mündlichen Verhandlung vor dem Vergabesenat voraus [...]").
  • BVerfG, 23.10.2007 - 1 BvR 782/07

    Einschränkende Auslegung des § 78a Abs 1 S 2 ArbGG zur Statthaftigkeit einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.03.2020 - Verg 17/16
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist eine Regelung wie die in § 71a Abs. 1 Satz 2 GWB vorgesehene dann, wenn in einer Zwischenentscheidung abschließend und mit Bindungswirkung für das weitere Verfahren befunden wird, zur Vermeidung einer Rechtsschutzlücke nach dem Grundsatz effektiven Rechtsschutzes i.V.m. Art. 103 Abs. 1 GG verfassungskonform dahin auszulegen, dass die Anhörungsrüge zulässig ist (BVerfG, Beschluss vom 15.06.2015 - 1 BvR 1288/14, zitiert nach juris, Tz. 8; Beschluss vom 23.10.2007 - 1 BvR 782/07, zitiert nach juris, Tz. 21 ff.).
  • BVerfG, 06.05.2010 - 1 BvR 96/10

    Zur Statthaftigkeit der Anhörungsrüge im Richterablehnungsverfahren aufgrund

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.03.2020 - Verg 17/16
    Er schließt kein selbstständiges Zwischenverfahren im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfG, Beschluss 06.05.2010 - 1 BvR 96/10, zitiert nach juris, Tz. 14) verbindlich und im Weiteren unüberprüfbar ab.
  • BGH, 21.06.1999 - II ZR 70/98

    Unterbrechung des Rechtsstreits durch Bestellung eines vorläufigen

  • OLG Jena, 12.06.2019 - 2 Verg 1/18

    Sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer

  • BGH, 04.05.2006 - IX ZA 26/04

    Unterbrechung des Rechtsstreits durch Bestellung eines vorläufigen

  • BVerfG, 07.07.1982 - 1 BvR 787/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtanhörung bei

  • OLG Dresden, 21.07.2008 - WVerg 4/08

    Vorlage an BGH bei europarechtlichen Auslegungsfragen?

  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 24.08.2009 - L 6 B 186/09

    Sozialgerichtliches Verfahren - Vergabenachprüfungsverfahren - keine

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 27.11.2019 - Verg 17/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,56942
OLG Düsseldorf, 27.11.2019 - Verg 17/16 (https://dejure.org/2019,56942)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27.11.2019 - Verg 17/16 (https://dejure.org/2019,56942)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27. November 2019 - Verg 17/16 (https://dejure.org/2019,56942)
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Verfahrensgang

Redaktioneller Hinweis

  • Aussetzungsbeschluss

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